Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des westromischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der alteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte lost. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der landlichen und der stadtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren...
Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des westromischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Per...
Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des westromischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der alteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte lost. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der landlichen und der stadtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren...
Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des westromischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Per...