Die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfasst im zunehmenden Masse auch das kollektive Arbeitsrecht. Im Zentrum der Harmonisierung steht insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Die Richtlinie 94/45/EG enthalt als einer der ersten gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte Vorgaben fur die Errichtung eines Europaischen Betriebsrats bzw. eines alternativen Unterrichtungs- und Anhorungsverfahrens in gemeinschaftsweit tatigen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Die effektive Beteiligung des Europaischen Betriebsrats bzw. der alternativen europaischen...
Die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfasst im zunehmenden Masse auch das kollektive Arbeitsrecht. Im Zentrum der Harmonisierung steht insbeson...