Der Volksgerichtshof (1934 - 1945) diente nicht in erster Linie der physischen Vernichtung der Angeklagten, sondern war ein Propagandainstrument der Nationalsozialisten. Dies ist das uberraschende Ergebnis dieser Analyse der Gerichtsberichterstattung des Volkischen Beobachters. Die Berechnung der Selektionskriterien, die zu einer Berichterstattung fuhrten, zeigen, dass der Offentlichkeitsarbeit des Volksgerichtshofs zwei zentrale Funktionen zukamen: Bis Kriegsbeginn legitimierte er Massnahmen des Regimes, von der Internierung der Kommunisten uber die Diffamierung von Geistlichen bis hin zu...
Der Volksgerichtshof (1934 - 1945) diente nicht in erster Linie der physischen Vernichtung der Angeklagten, sondern war ein Propagandainstrument der N...