Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsatzlicher Steuerverkurzung, fur die Anderung von Steuerbescheiden nach Aussenprufung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehort zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitaten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen...
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangert...
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsatzlicher Steuerverkurzung, fur die Anderung von Steuerbescheiden nach Aussenprufung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehort zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitaten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen...
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangert...