DaB der Rektor der UniversiHit Heidelberg, Magnifizenz Prof. Dr. iuris Adolf LAUFS, ein Arztrechtler aus Neigung ist, weiB man im deutschen Sprachgebiet lange schon. DaB er und der Kreis der ihm nahestehenden Rechtsgelehrten geneigt sein kennten, mit uns Medizinern zusammenzuar- beiten, um ein Symposium von Rang zustande zu bringen, war allen, die es angehen konnte, freudige Genugtuung. Bei dieser Konstellation war es nicht schwer, den Pdisidenten der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Herrn Prof. Dr. Dr. lng. E. h. Otto HAXEL, zu gewinnen, um in der Convergenz der Potentiale eine...
DaB der Rektor der UniversiHit Heidelberg, Magnifizenz Prof. Dr. iuris Adolf LAUFS, ein Arztrechtler aus Neigung ist, weiB man im deutschen Sprachgebi...
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche WlS senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi schen Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante wie Juristen haben durch kritischen...
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich k...