Am 01.12.1997 trat das Gesetz uber die Spende, Entnahme und Ubertragung von Organen (Transplantationsgesetz TPG) in Kraft. Eine lange Phase der Rechtsunsicherheit sollte damit ein Ende finden. Gesetzlich geregelt sind nunmehr neben der Organentnahme vom toten Spender auch die Zulassigkeitsvoraussetzungen einer Organentnahme vom Lebenden sowie ein umfassendes Verbot des Organhandels. Hatten sich die parlamentarischen Auseinandersetzungen noch schwerpunktmassig mit der Organspende post mortem befasst, so ist in den letzten Jahren die Diskussion um die Lebendorganspende immer lebhafter geworden....
Am 01.12.1997 trat das Gesetz uber die Spende, Entnahme und Ubertragung von Organen (Transplantationsgesetz TPG) in Kraft. Eine lange Phase der Rechts...