Die Einwilligungsfahigkeit Minderjahriger und die elterliche Personensorge werden im Hinblick auf arztliche Heileingriffe in ein sich wechselseitig erganzendes Verhaltnis gesetzt. Ausgangspunkt ist die Darstellung der Elemente, auf die es fur die konkret-individuelle Einwilligungsfahigkeit ankommt. Im Anschluss daran wird der Pflichtenbezug des Personensorgerechts auf die sich entwickelnde Selbstbestimmung des Minderjahrigen dargelegt. Aufgrund der Anfalligkeit jugendlicher Selbstbestimmung wird aus der Schutzfunktion der Personensorge diegrundsatzliche Erfordernis einer verbundenen...
Die Einwilligungsfahigkeit Minderjahriger und die elterliche Personensorge werden im Hinblick auf arztliche Heileingriffe in ein sich wechselseitig er...