Die Arbeit erortert das wirtschaftsrelevante Kollisionsrecht Japans und behandelt dabei hauptsachlich die Fragen des besonderen Teils des internationalen Privatrechts, d.h. das Kollisionsrecht der naturlichen Personen, der juristischen Personen, der Rechtsgeschafte, des Schuldrechts und des Sachenrechts, wobei neben gesetzlichen Bestimmungen, soweit vorhanden, Lehrmeinungen und einschlagiger Rechtsprechung eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Fragen des allgemeinen Teils werden am Rande ebenso erortert, insbesondere dann, wenn sie fur die in der Arbeit behandelten Teile des besonderen...
Die Arbeit erortert das wirtschaftsrelevante Kollisionsrecht Japans und behandelt dabei hauptsachlich die Fragen des besonderen Teils des internationa...