Soziale Gruppen sind eigenartige und uneinheitliche Gebilde. Ihre Unterschiede interessieren den Rechtsphilosophen vor allem, wenn es um die Begrundung von Gruppenrechten geht. Auch Rechte sind eigenartige Gegenstande. Sie existieren nur, wenn und solange die Forderungen, die sie enthalten, gerechtfertigt sind. Aus beiden Grunden sind Gruppenrechte problematisch. Es stellen sich insbesondere die folgenden Fragen: Wie lassen sich Rechte politischer Minderheiten rechtfertigen? Hat Kosovo das Recht auf staatliche Unabhangigkeit? Sind Minderheitsrechte Individual- oder Kollektivrechte? Wie...
Soziale Gruppen sind eigenartige und uneinheitliche Gebilde. Ihre Unterschiede interessieren den Rechtsphilosophen vor allem, wenn es um die Begrundun...