Im 20. Jahrhundert haben sich nicht-internationale bewaffnete Konflikte und sogenannte internationalisierte Konflikte als Hauptkonfliktformen herausgebildet, die von asymmetrischen Kampfstrategien beherrscht werden. Das humanitare Volkerrecht regelt im Gegensatz dazu weiterhin im Schwerpunkt zwischenstaatliche Kriege, ohne dass es nach dem Zusatzprotokoll II zu den Genfer Abkommen aus dem Jahr 1977 zu nennenswerten Kodifikationen gekommen ware. Die Arbeit hat die Untersuchung dieser fehlenden Konnexitat von Recht und Wirklichkeit zum Gegenstand. Sie befasst sich mit dem Erfordernis der...
Im 20. Jahrhundert haben sich nicht-internationale bewaffnete Konflikte und sogenannte internationalisierte Konflikte als Hauptkonfliktformen herausge...