Eine Vaterschaftssache ist mit der gutachterlichen Stellungnahme nicht erschopft. Am Ende steht vielmehr die Entscheidung des Richters, der im Gegensatz zum Gut achter aIle Fakten zu beriicksichtigen hat, die flir oder gegen die Vaterschaft eines Beklagten sprechen. Es ist daher von Interesse, die bei der Vaterschaftsdiagnostik verwendeten Verfahren vor dem Hintergrund der Entscheidungstheorie der mathe matischen Statistik zu betrachten, ein Vorgehen, wie es bereits bei Walter (1971) zu finden ist. Zur Auswahl stehen die sog. Bayes- und Minimaxstrategien, die beide zu verschiedenen...
Eine Vaterschaftssache ist mit der gutachterlichen Stellungnahme nicht erschopft. Am Ende steht vielmehr die Entscheidung des Richters, der im Gegensa...