Ziel dieser Arbeit ist es, die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers im Arbeitsrecht generell und insbesondere fur zweiseitig zwingende Normen festzustellen. Hierzu wird die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers von der Kompetenz der Tarifvertragsparteien abgegrenzt. Die Untersuchung erfolgt im Hinblick auf die geschichtliche sowie rechtliche Entwicklung dieser sich begrenzenden Kompetenzen. Insbesondere die Geltung der Normsetzungsprarogative der Tarifvertragsparteien wird untersucht und mangels rechtlicher, soziologischer und historischer Belege als nicht nachweisbar verworfen. In...
Ziel dieser Arbeit ist es, die Normsetzungskompetenz des Gesetzgebers im Arbeitsrecht generell und insbesondere fur zweiseitig zwingende Normen festzu...