Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die -Fenster- sind je nach Art in unterschiedlichem Masse eigenstandige Fernsehprogramme im Rahmen des Programms eines anderen Veranstalters, welche der Meinungsvielfalt dienen sollen. Im verfassungs-, europa- und allgemein-medienrechtlichen Kontext werden die Ursprunge der Fensterprogrammregelung und deren Funktion zur Forderung von Meinungsvielfalt aufgezeigt und problematisiert. Detailliert werden die unterschiedlichen Arten von regionalen und bundesweiten Fensterprogrammen und insbesondere deren...
Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die -Fenster- sind je nach Art in unterschiedlichem Masse ...