Da Wahlrechte und Ermessensspielraume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsatzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als notwendige Voraussetzung fur die Erfullung der Informationsfunktion anzusehen. Das setzt Verlasslichkeit der Informationen voraus, die wenn sie fur den Empfanger nutzlich sein sollen ausserdem der Verstandlichkeit bedurfen. Damit sind die Kriterien fur die Berucksichtigung von Informationen in der Rechnungslegung identifiziert. Anhand dieser beiden qualitativen Kriterien wurden Objektivierungsvorschlage fur die einzelnen Bereiche der...
Da Wahlrechte und Ermessensspielraume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsatzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als ...