Diese rechtsvergleichende Arbeit beschaftigt sich mit der Problematik der Rundfunkfreiheit in Deutschland und der Turkei. Sie versucht die Notwendigkeit der staatsfernen Struktur des Rundfunks zu veranschaulichen. Art. 5 GG und Art. 133 TVerf. i.V.m. Art. 26 TVerf. fordern einen Rundfunk, der bei der Gestaltung der Programme von staatlichen Einflussen jeder Art unabhangig ist. Dieses kann nur dann verwirklicht werden, wenn die Organisation der Rundfunkanstalten staatsfern ausgerichtet ist. Nach einer Darstellung des Ziels und Zwecks der Staatsferne des Rundfunks wird die organisatorische...
Diese rechtsvergleichende Arbeit beschaftigt sich mit der Problematik der Rundfunkfreiheit in Deutschland und der Turkei. Sie versucht die Notwendigke...