Die Probleme, die in dieser Arbeit entwickelt werden und deren Losung versucht wird, haben den Autor sowohl durch sein juristisches Studium als auch seine praktische Ausbildung begleitet. Sie sind in ihrer Aktualitat so beharrlich, weil sie gleichwohl bei der juristischen Alltagsarbeit auftauchen wie auch den Hohenflug juristischer Theorienbildung begleiten. rch hoffe, daB die Arbeit beiden Unternehmungen dienlich ist. Dank schul de ich Herrn Prof. Dr. ULRICH KLUG, der in angenehmster Weise durch wertvolle Anregungen sowohl vor Irrtiimern zu bewahren als auch zur Fortfiihrung der Arbeit zu...
Die Probleme, die in dieser Arbeit entwickelt werden und deren Losung versucht wird, haben den Autor sowohl durch sein juristisches Studium als auch s...
Wahrend die normativen Probleme in der Rechtswissenschaft einen breiten Raum einnehmen, herrscht in der Behandlung der Tatsachenfeststellung eine vorwiegend pragmatische Einstellung. Die Rechtsfragen halt man fur den eigentlich juristischen Bereich, wahrend die Fragen der Tatsachenfeststellung nach Meinung der Juristen am besten mit gesundem Menschenverstand zu losen sind. Diese Situation der ProzeBrechtslehre steht in deutlichem Gegensatz zu der Entwicklung der Realwissenschaften, die zu der Tatsachenfeststellung in ihrem Bereich umfangreiche For schungen betreiben. Erstaunlich ist, daB sich...
Wahrend die normativen Probleme in der Rechtswissenschaft einen breiten Raum einnehmen, herrscht in der Behandlung der Tatsachenfeststellung eine vorw...
1. Aufgabenstellung Die Allgemeine Rechtslehre, wie sle 1m folgenden entwim.elt wird, hat sich zur Aufgabe gesetzt, eine Einfiihrung in eine wis senschaftliche Rechtswissenschaft zu geben. Gegenstand aller rechtswissenschaftlichen Disziplinen ist die Erforschung bestimmter Rechtsordnungen oder Teile davon. Da Rechtsordnungen nur durch Normensysteme abgebildet werden konnen, hangt der Zugang zu allen Rechtsordnungen - den realisierten und gedachten - von der Kenntnis der Lehre von den Normensystemen abo Die vorliegende Allgemeine Rechts lehre ist deshalb konsequenterweise die Lehre von den...
1. Aufgabenstellung Die Allgemeine Rechtslehre, wie sle 1m folgenden entwim.elt wird, hat sich zur Aufgabe gesetzt, eine Einfiihrung in eine wis sensc...
Die vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung jener Aufgeschlossenheit gegenuber allem Neuen und den Problemen der Grundlagenforschung im besonderen, die Herrn Professor Dr. Erich Gutenberg eigen ist. Daruber hinaus bin ich fur wertvolle Anregungen Herrn Professor Gutenberg zu grossem Dank verpflichtet. Auch Herrn Privatdozenten Dr. Hans Albert mochte ich hier meinen Dank entgegenbringen. Die umfangreiche Kenntnis der Probleme wissenschaft licher Methodik und die ausgedehnte Literaturkenntnis haben die Diskus sionen mit Herrn Dr. Albert stets zu einer Bereicherung gemacht, die der...
Die vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung jener Aufgeschlossenheit gegenuber allem Neuen und den Problemen der Grundlagenforschung im besonderen...