Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird ublicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung moglich. Ein Aufriss des Problems anhand der Teilnahmelehre fuhrt jedoch vielfach zu Ergebnissen, die in einem krassen Widerspruch zu den herkommlich formulierten Antworten stehen - deutlicher: Fast die gesamte, im Rahmen der Tatbeendigung gefuhrte Diskussion hat das Thema grundlich verfehlt. Die bisher weitgehend versaumte Erorterung des Problems unter beteiligungsformendogmatischen Aspekten...
Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird ublicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auc...