Diese Abhandlung befasst sich mit der Frage der Funktion des Begriffs Unglucksfall bei der unterlassenen Hilfeleistung und der mit dieser Frage verbundenen Reichweite einer moglichen Sanktionierung. Den Ansatzpunkt der Problemlosung stellen die Struktur und die Funktion der Straftatbestande dar. Bei einer notwendigen Differenzierung von Verhaltens- und Sanktionsnorm zeigt sich, dass das Merkmal Unglucksfall fur beide Normtypen eine eigenstandige Funktion aufweist. Im Rahmen der strafbewehrten Verhaltensnorm bestimmt es die Reichweite der strafbewehrten Hilfepflicht. Im Rahmen...
Diese Abhandlung befasst sich mit der Frage der Funktion des Begriffs Unglucksfall bei der unterlassenen Hilfeleistung und der mit dieser Frage...