Wie in vielen Territorien des deutschen Reiches war auch in den kurkolni schen Landen im 18. Jahrhundert das Bild, das die Gerichtsverfassung bot, bestimmt von einer Vielzahl verschiedenartiger Gerichte oder mit gericht lichen Aufgaben betrauter Stellen, deren Kompetenzen sich weitgehend iiber schnitten. In Kurkoln war das Bild besonders vielgestaltig, weil dieser Staat aus drei Landesteilen bestand, von denen ein jeder seine eigene, von den anderen abweichende Gerichtsverfassung besaB. Zu Kurkoln zahlten das bis auf kleine Gebiete ausschlieElich linksrheinisch gelegene eigentliche Erzstift,...
Wie in vielen Territorien des deutschen Reiches war auch in den kurkolni schen Landen im 18. Jahrhundert das Bild, das die Gerichtsverfassung bot, bes...