Die Frage nach der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung gewerbsmassig uberlassener Leiharbeitnehmer ist nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion. Ursache dafur ist die atypische Dreiecksstruktur des Arbeitnehmeruberlassungs- bzw. Leiharbeitsverhaltnisses. Die Arbeit klart zunachst Art und Umfang der Betriebszugehorigkeit des Leiharbeitnehmers zum Verleiher- und zum Entleiherbetrieb. In einem zweiten Schritt setzt sich die Verfasserin kritisch damit auseinander, wie weitreichend die einzelnen Beteiligungsrechte der Betriebsrate im Entleiher- und Verleiherbetrieb bezuglich...
Die Frage nach der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung gewerbsmassig uberlassener Leiharbeitnehmer ist nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtli...