Die Dritte und Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie) gelten als Basisrechtsakte im europaischen Recht der Strukturmassnahmen. Das aufgrund dieser beiden Richtlinien harmonisierte Recht kommt nicht nur bei der nationalen Verschmelzung und Spaltung zum Tragen. Es dient auch als Ausgangspunkt fur weitere Strukturmassnahmen, so die internationale Verschmelzung und die Grundung einer Europaischen Aktiengesellschaft (SE). Die Arbeit untersucht fur die Rechtsordnungen in Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien sowohl durch die...
Die Dritte und Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie) gelten als Basisrechtsakte im europaischen Recht d...