Band III der -Schweizerischen Kirchenrechtsquellen- ist den Vertragen gewidmet. Ein erster, nach Bistumern geordneter Teil (A) gilt den Konkordaten mit der Romisch-katholischen Kirche und weiteren, sich darauf beziehenden Dokumenten. Ein zweiter, nach Kantonen geordneter Teil (B) bringt deren Vertrage mit evangelisch-reformierten Landeskirchen und romisch-katholischen Korperschaften uber die Kooperation z.B. in der Gefangnis- und Spitalseelsorge oder beim Religionsunterricht. Auch die Vertragsgrundlagen der katholischen Theologiefakultaten (Freiburg, Luzern) und das neuenburgische Konkordat...
Band III der -Schweizerischen Kirchenrechtsquellen- ist den Vertragen gewidmet. Ein erster, nach Bistumern geordneter Teil (A) gilt den Konkordaten mi...