Das Grundgesetz enthalt in Art. 3 Abs. 3 einen Verfassungsauftrag zum Schutz vor Rassendiskriminierung unter Privatpersonen. Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages kann sich der Gesetzgeber fur Schlichtungs- und Untersuchungsverfahren entscheiden, die auf eine Wiedergutmachung rassendiskriminierenden Verhaltens und auf die generelle Unterbindung von Rassendiskriminierung hinwirken sollen. Vorbild dafur waren die Gleichbehandlungsstellen im anglo-amerikanischen Rechtskreis und in westeuropaischen Nachbarstaaten. Das vorliegende Buch untersucht anhand rechtsvergleichend entwickelter Modelle...
Das Grundgesetz enthalt in Art. 3 Abs. 3 einen Verfassungsauftrag zum Schutz vor Rassendiskriminierung unter Privatpersonen. Zur Umsetzung dieses Verf...