Die Aufgabe, die sich TeleTrusT gestellt hat, ist also zum Teil technischer Art; zum anderen - nicht weniger wesentlichen Teil - bietet sie eine juristische bzw. gesellschaftliche Problematik. Die technische Entwicklung soll nicht an der Welt des Rechts vorbeilaufen und dann, wenn sie in Gebrauch genommen wird, Probleme aufwerfen, die die Rechtsausubung erschweren. Vielmehr soll die Technik den rechtlichen Erfordernissen moglichst angepat werden. Aus diesem Grunde mu insbesondere die personliche eigenhandige Unterschrift zum Vorbild fur eine nicht weniger personliche aber dem elektronischen...
Die Aufgabe, die sich TeleTrusT gestellt hat, ist also zum Teil technischer Art; zum anderen - nicht weniger wesentlichen Teil - bietet sie eine juris...