Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es bei den Vorschriften, die einen gutglaubigen Erwerber bzw. Dritten schutzen, eines Vertrauens auf den jeweiligen Rechtsscheintatbestand bedarf. Eine ganz herrschende Meinung halt ein solches Vertrauen fur entbehrlich. Dafur werden jedoch ganz unterschiedliche Begrundungen gegeben; oftmals unterbleibt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Frage auch ganz. Die Arbeit zeigt, dass in der herrschenden Meinung dogmatische Vorstellungen des 19. und teilweise sogar des 18. Jahrhunderts fortwirken. Insbesondere vor dem Hintergrund der...
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es bei den Vorschriften, die einen gutglaubigen Erwerber bzw. Dritten schutzen, eines Vertrauens auf den...