Wann hat eine juristische Person von einer Tatsache Kenntnis? Anders als fur die arbeitsteilig handelnde naturliche Person gibt das Gesetz auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Die Rechtsprechung rechnete der juristischen Person das Wissen jedes Organmitgliedes weitgehend einschrankungslos zu. Der Autor entwirft fur die Wissenszurechnung bei juristischen Personen ein allgemeines Zurechnungsmodell, das sich an den Wertungen zur Risikoverteilung bei arbeitsteiligem Wirtschaften orientiert, wie sie in 166 BGB zum Ausdruck kommen. Demnach wird zunachst dort das Wissen von Organmitgliedern der...
Wann hat eine juristische Person von einer Tatsache Kenntnis? Anders als fur die arbeitsteilig handelnde naturliche Person gibt das Gesetz auf diese F...