Verwaltungsakte werden oftmals nicht unmittelbar auf Grund eines Gesetzes, sondern in Vollzug eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verpflichtungsurteils, eines offentlich-rechtlichen Vertrages oder einer sonstigen nichtnormativen Einzelfallregelung erlassen. Die Anwendung der den Verwaltungsakt betreffenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch - auf derartige Ausfuhrungsbescheide wirft zahlreiche besondere Probleme auf."
Verwaltungsakte werden oftmals nicht unmittelbar auf Grund eines Gesetzes, sondern in Vollzug eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verpflichtun...