Die Asylrechtsproblematik hat eine europaische Dimension gewonnen. Das Zeitalter nach Schengen und Maastricht ist von den Bemuhungen der EU-Mitgliedsstaaten um eine Harmonisierung des Asylrechts gezeichnet. In diesem Kontext erscheint auch die nationale Dimension der Asylfrage in einem anderen Licht. Die Schaffung des Art. 16a GG und der darin enthaltenen Drittstaatenregelung ruhren in erster Linie aus der vermeintlichen Unvereinbarkeit des bis 1993 geltenden Asylrechts mit dem der ubrigen Vertragsstaaten, da kein anderer Staat eine ahnlich umfassende Asylgewahrleistung kenne. Dabei wurde...
Die Asylrechtsproblematik hat eine europaische Dimension gewonnen. Das Zeitalter nach Schengen und Maastricht ist von den Bemuhungen der EU-Mitgliedss...