In der Schweiz ist zum 1. Januar 1998 der 2. Teil des Bundesgesetzes uber die Borsen und den Effektenhandel (Borsengesetz) in Kraft getreten. Er beinhaltet erstmals eine gesetzliche Regelung von Ubernahmen borsenkotierter Unternehmen in der Schweiz. In seiner Konzeption lehnt er sich dabei stark an den englischen -City Code on Takeovers and Mergers- an, tragt aber auch den Besonderheiten des schweizerischen Kapitalmarktes Rechnung. So enthalt er Regelungen, die vor allem den in der Schweiz weit verbreiteten Gesellschaften mit festem Aktionarskern, insbesondere den Familiengesellschaften,...
In der Schweiz ist zum 1. Januar 1998 der 2. Teil des Bundesgesetzes uber die Borsen und den Effektenhandel (Borsengesetz) in Kraft getreten. Er beinh...