Der in §2065 BGB niedergelegte "Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen" wirft viele Fragen auf. Rechtsprechung und Literatur plädieren im Widerspruch zum Wortlaut der Norm oftmals für eine Zulässigkeit des Abstellens auf den Willen Dritter, wobei sie zugleich eng verwandte Fallgestaltungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit unterschiedlich beurteilen. Da zur Abgrenzung zuweilen ihrerseits interpretationsbedürftige Begriffe herangezogen werden, ist die Beurteilung der Rechtswirksamkeit erbrechtlicher Anordnungen oft schwierig.§Der maßgebliche Grund für...
Der in §2065 BGB niedergelegte "Grundsatz der Selbstentscheidung bei Errichtung letztwilliger Verfügungen" wirft viele Fragen auf. Rechtsprechung un...
An dieser Stelle stehen in vie1en Biichern nicht selten langatmige Rechtfertigungen und Erklarungen zum Inhalt und Aufbau, zur Wichtigkeit des Themas und zur Legitimation der gewahlten Perspek- tive. Auf all das mochte ich verzichten und dem Leser die dadurch gewonnene Zeit zur VerfUgung stellen, urn kurz nachzudenken iiber das eigene Arzt-Sein, iiber das Helfer-Sein, das Patient-Sein und iiber das verbindende Moment dieser Teilbereiche: das Mensch-Sein. Denn nur darin kann sich letztlich alle Medizin legitimieren - die Biicher iiber Medizin nicht ausgenommen. Allen Autoren danke ich fUr die...
An dieser Stelle stehen in vie1en Biichern nicht selten langatmige Rechtfertigungen und Erklarungen zum Inhalt und Aufbau, zur Wichtigkeit des Themas ...