Dem Adelsnamen haftet auch heute noch der Glanz vergangener Grosse an. Vielfach wird die Fuhrung einer Adelsbezeichnung als gesellschaftlich forderlich und hilfreich fur das berufliche Fortkommen angesehen. Die Arbeit untersucht die Grundlage dieses sozialen Phanomens: das Recht zur Fuhrung einer Adelsbezeichnung. Vor dem historischen Hintergrund der Inkorporation des bis 1918 geltenden Adelsnamensrechts in das allgemeine Familiennamensrecht durch Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung werden die heutigen Rechtsprobleme der Adelsbezeichnung diskutiert. Entsprechend der...
Dem Adelsnamen haftet auch heute noch der Glanz vergangener Grosse an. Vielfach wird die Fuhrung einer Adelsbezeichnung als gesellschaftlich forderlic...