Da eine republikanische Grundrechtsfassung im Jahr 1920 an unuberwindbaren Widerspruchen gescheitert ist, beruht der osterreichische Grundrechtskatalog bis heute vor allem auf dem -Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger- vom Jahr 1867. In der Periode der Konsolidierung der Zweiten Republik nach 1955 galt der osterreichische Grundrechtsbestand wegen seines Alters, seiner einseitigen Ausrichtung an den burgerlich-liberalen Idealen, wegen des Fehlens sozialer Grundrechte, wegen der Zersplitterung der Rechtsquellen als reformbedurftig. Der Reformdruck wurde durch die...
Da eine republikanische Grundrechtsfassung im Jahr 1920 an unuberwindbaren Widerspruchen gescheitert ist, beruht der osterreichische Grundrechtskatalo...
Da eine republikanische Grundrechtsfassung 1920 an Klassenwiderspruchen scheiterte, beruht der osterreichische Grundrechtskatalog vor allem auf dem Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger 1867. In der Periode der Konsolidierung der Zweiten Republik nach 1955 galt der Grundrechtsbestand wegen seiner Ausrichtung an burgerlich-liberalen Idealen, wegen Fehlens sozialer Grundrechte als reformbedurftig. Der Reformdruck wurde durch die internationale Entwicklung (UN-Menschenrechtserklarung 1948, Europaische Menschenrechtskonvention 1950, Europaische Sozialcharta 1961)...
Da eine republikanische Grundrechtsfassung 1920 an Klassenwiderspruchen scheiterte, beruht der osterreichische Grundrechtskatalog vor allem auf dem