Die Todesstrafen waren vom 12. bis zum 18. Jahrhundert in die Alltagskultur der Gesellschaft eingebettet. Im Kurfurstentum Trier war die Zustandigkeit fur das Hochgerichtsverfahren ein Kernstuck der seit dem Hochmittelalter entstehenden Landesherrschaft. Das Strafverfahren weist wenig Besonderheiten auf. Allerdings hatten die Fursprecher mehr Einflussmoglichkeiten als in der Carolina vorgesehen. Der Beruf des Henkers ist in Trier bereits seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bekannt. Seine Infamie ist schwacher ausgepragt als ublicherweise fur das Reich angenommen. Die in Deutschland ublichen...
Die Todesstrafen waren vom 12. bis zum 18. Jahrhundert in die Alltagskultur der Gesellschaft eingebettet. Im Kurfurstentum Trier war die Zustandigkeit...