Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der jugendamtliche MafJnahmen in Form der "Offentlichen Erziehung," d. h. der "Erziehungsbeistandschaft," "Freiwilli gen Erziehungshilfe" und "Fiirsorgeerziehung," in Anspruch nimmt, betrug 1963 etwa 0 0 0,4 /0 und 1973 etwa 0,2 /0 (nach Erhebungen vom Statistischen Bundesamt iiber Offentliche JugendhiIfe). Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der sonder schulischer MafJnahmen in Form der Beschulung durch Sondereinrichtungen fiir Ver % haltensgestorte bedarf, wurde 1973 mit 1-2 angegeben (nach einem Gutachten von 0 SANDER). Das sind...
Der Anteil bundesdeutscher Minderjahriger, der jugendamtliche MafJnahmen in Form der "Offentlichen Erziehung," d. h. der "Erziehungsbeistandschaft," "...