Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Lander 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des volkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen uber den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabanderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in standiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Fur den Bereich der Beziehungen 1 Vgl....
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Re...