Der Sammelband enthalt die Beitrage des 39. Osterreichischen Volkerrechtstages 2014 in Klosterneuburg zum Thema Nichtstaatliche Akteure und Interventionsverbot. Die ersten beiden Teile widmen sich diesen Themenbereichen. Der dritte Teil behandelt traditionell Fragestellungen aus der volkerrechtlichen Praxis und gibt mit Erfahrungsberichten der Aussenministerien Osterreichs, der Schweiz und Deutschlands Einblick in den Umgang mit Privilegien und Immunitaten internationaler Einrichtungen."
Der Sammelband enthalt die Beitrage des 39. Osterreichischen Volkerrechtstages 2014 in Klosterneuburg zum Thema Nichtstaatliche Akteure und Interve...
Mit seinem hochaktuellen Thema richtet sich Karl Edlinger an militarische Kommandanten, aber auch an politische Entscheidungstrager und weltpolitisch interessierte Leser. Im Buch wird der Rechtsrahmen fur moderne Konfliktsituationen abgeleitet und die Konsequenzen fur Planung und Durchfuhrung militarischer Operationen dargestellt. Das Volkerrecht bestimmt je nach Typus eines bewaffneten Konflikts die Rechte und Pflichten der beteiligten Streitkrafte. Diese werden immer haufiger in atypischen Konfliktsituationen eingesetzt: friedensunterstutzende Einsatze der Vereinten Nationen, Kampf gegen...
Mit seinem hochaktuellen Thema richtet sich Karl Edlinger an militarische Kommandanten, aber auch an politische Entscheidungstrager und weltpolitisch ...
Gegenstand dieser Abhandlung ist die Frage, was starker wiegt: das Recht der Meinungs- und Auerungsfreiheit des Journalisten oder der Schutz der Personlichkeitsrechte. Ausgehend von der Analyse richtungsweisender Urteile des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte erstellt die Autorin eine Anleitung fur die journalistische Redaktionsarbeit. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen.
Gegenstand dieser Abhandlung ist die Frage, was starker wiegt: das Recht der Meinungs- und Auerungsfreiheit des Journalisten oder der Schutz der Pe...
To what extent to which the rights of Armenian minorities to exist, to enjoy their own culture, to profess and practice their own religion, and to use their own language in the community with other members of their group as well as their right to equality, non-discrimination and participation are respected, protected and fulfilled.
To what extent to which the rights of Armenian minorities to exist, to enjoy their own culture, to profess and practice their own religion, and to use...