Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz (2015) wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Schutz kollektiver Verbraucherinteressen verpflichtet ( 4 Abs. 1a FinDAG). Hans-Ulrich Klöppel untersucht dieses Mandat und die mit ihm verbundenen Handlungsmöglichkeiten der Behörde. Nach einer Auseinandersetzung mit der Regulierung von Verbraucherfinanzprodukten und Verbraucherfinanzmärkten werden das mit dem Verbraucherschutzauftrag verbundene Zielkonzept, die Reichweite der Aufsichtszuständigkeit sowie das behördliche Instrumentarium betrachtet. Herausgearbeitet werden...
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz (2015) wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Schutz kollektiver Verbraucherinter...