Die rechtssichere Durchführung einer Massenentlassung ist bedingt durch den unionsrechtlichen Einfluss in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Durch zahlreiche Urteile (z.B. Junk-Entscheidung, Air-Berlin-Entscheidungen) und ein hierdurch bedingtes neues Verständnis des Massenentlassungsrechts sind die Anforderungen, die die derzeitigen
17, 18 KSchG festlegen, veraltet und geben den unionsrechtlichen Einfluss nur unzureichend wieder. Die Arbeit geht deshalb anhand aktueller Probleme im Massenentlassungsrecht der Frage nach, inwieweit die geltende Rechtslage und die...
Die rechtssichere Durchführung einer Massenentlassung ist bedingt durch den unionsrechtlichen Einfluss in den vergangenen Jahren immer schwieriger ge...
Verschiedene Formen der Umwandlungen nach dem UmwG wie die Spaltung, Verschmelzung und der Formwechsel können dazu führen, dass die Organstellung des bisherigen Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds erlischt. Neben der organschaftlichen Stellung verbindet den Geschäftsleiter jedoch auch ein - oftmals gut vergütetes - Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft, das im Zuge der Umwandlung nicht erlischt. Dieses Anstellungsverhältnis endet nicht automatisch und ist meist befristet für mehrere Jahre abgeschlossen. Es stellt sich daher die Frage, welche Auswirkungen Umwandlungen nach...
Verschiedene Formen der Umwandlungen nach dem UmwG wie die Spaltung, Verschmelzung und der Formwechsel können dazu führen, dass die Organstellung de...