Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrechts BT I. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung ...
Das Skript Schadensersatzrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Anspruchsinhalt, d.h. mit der Frage des Umfangs, der Ersatzpflicht, also dem "wie viel" eines dem Grunde nach bereits bestehenden Anspruchs. Auch die Probleme der Drittschadensliquidation, der Vorteilsausgleichung und der hypothetischen Schadensursachen werden klausurtypisch dargestellt.Inhalt:HaftungsbeschränkungenSchadensfeststellungSchadenszurechnungArt Inhalt und Umfang der Ersatzpflicht nach den 249 - 253 BGBSchadensersatz statt der Leistung und negatives InteresseSchadensmindernde...
Das Skript Schadensersatzrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Anspruchsinhalt, d.h. mit der Frage des Umfangs, der Ersatzpflicht, also de...
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
434 ff. BGB durch das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (Umsetzung der Warenkaufrichtlinie) dargestellt. 3 des Skripts befasst sich v.a. mit den
327 ff. BGB, die durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (Umsetzung der Digitalen-Inhalte-RL) neu eingefügt wurden. 4 des...
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sippengedanken. Das Prinzip der Universalsukzession und die Testamentsidee sind hingegen römisch-rechtliche Tradition. Die Spannung zwischen individualistischem (der Erbe steht im Vordergrund) und kollektivistischem Ansatz (die Sippe ist privilegiert) ist auch für die Klausur von großer praktischer Relevanz, z.B. gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge, Formwirksamkeit des Testaments (auch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag), Widerruf...
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sip...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle später zu nahezu identischen Originalexamensfällen. Die Themenkreise sind weiter hochaktuell. Examensklausuren haben eine eigene Struktur. Der Ersteller konstruiert Sachverhalt und Lösung nach bestimmten Regeln die es zu erfassen gilt. Objektiv muss die Klausur wegen der Notendifferenzierung anspruchsvoll aber lösbar sein eine Vielzahl von Problemen beinhalten und bei der Lösung ein einheitliches Ganzes ergeben. Subjektives Merkmal ist wie der...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle spÃ...
Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Programm erstellt, weiß, worauf es in der Klausur ankommt. Zivilrecht besteht, öffentliches Recht vergeht! Dies gilt besonders für das Sachenrecht. Die klassischen Fälle muss man kennen. So sind der Besitzschutz,
858 ff. BGB und 1007 BGB, die Ãœbereignung nach
929 ff. BGB (insbesondere die Sicherungsübereignung und der gutgläubige Erwerb), das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
985 ff. BGB immer dankbar für eine Klausur oder...
Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Prog...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B.
134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach 280 BGB wie Unmöglichkeit (
280 I, III, 283 BGB), Verzug (
280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: 280 I bzw. 280 I i.V.m. 311 II BGB)...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. da...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen auf. Aber auch in der späteren anwaltlichen Praxis sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unerlässlich. Hier auf Lücke zu setzen, wäre deshalb mehr als fahrlässig. Dieses Skript behandelt die entscheidenden Fragen nach dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, der Wirksamkeit einer Kündigung, den sonstigen Beendigungstatbeständen wie Anfechtung, Auslauf einer Befristung und Aufhebungsvertrag sowie den wesentlichen Ansprüchen des...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen...
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die 280 ff. BGB vornimmt (
437, 634 BGB). Entsprechend den Anforderungen in der Klausur ist das Skript von der Rechtsfolge her aufgebaut:Verlangt der Gläubiger Schadensersatz (statt oder neben der Leistung)?Begehrt er die Rückabwicklung des Vertrages nach Rücktritt?Will er seine Aufwendungen ersetzt haben?Will er sich durch Kündigung vom Vertrag lösen?Im Rahmen des...
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße vers...