Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrechts BT I. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung ...
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sippengedanken. Das Prinzip der Universalsukzession und die Testamentsidee sind hingegen römisch-rechtliche Tradition. Die Spannung zwischen individualistischem (der Erbe steht im Vordergrund) und kollektivistischem Ansatz (die Sippe ist privilegiert) ist auch für die Klausur von großer praktischer Relevanz, z.B. gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge, Formwirksamkeit des Testaments (auch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag), Widerruf...
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sip...
Titel-Klausel-Zustellung-Antrag / Zwangsvollstreckung wegen was - in was / das die Veräußerung hindernde Recht: Das Zwangsvollstreckungsrecht - mit diesem Skript halb so wild: Grundzüge der Zwangsvollstreckung, allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen sowie die klausurrelevanten Rechtsbehelfe, Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO, in Abgrenzung zu der Klage auf vorzugsweise Befriedigung, 805 ZPO, Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO und Vollstreckungsgegenklage, 767 ZPO werden wie gewohnt übersichtlich und gut verständlich für die Anwendung in der Klausur aufbereitet....
Titel-Klausel-Zustellung-Antrag / Zwangsvollstreckung wegen was - in was / das die Veräußerung hindernde Recht: Das Zwangsvollstreckungsrecht - mit ...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022 Die Klassiker im Examen! Kauf- und Werkvertrag in allen prüfungsrelevanten Varianten. Die Mängelrechte waren schon immer besonders klausurrelevant. Dies hat sich nach der Schuldrechtsreform noch verstärkt. Neue Problemfelder haben sich aufgetan: so muss der Streit hinsichtlich Nacherfüllung, Selbstvornahme, Schadenersatz neben und statt der Leistung bekannt sein. Das Skript setzt sich mit den kaufspezifischen Fragestellungen wie Sachmangelbegriff, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, Versendungs-...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022 Die Klassiker im Examen! Kauf- und Werkvertrag in allen prüfungsrelevanten Vari...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt!...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen auf. Aber auch in der späteren anwaltlichen Praxis sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unerlässlich. Hier auf Lücke zu setzen, wäre deshalb mehr als fahrlässig. Dieses Skript behandelt die entscheidenden Fragen nach dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, der Wirksamkeit einer Kündigung, den sonstigen Beendigungstatbeständen wie Anfechtung, Auslauf einer Befristung und Aufhebungsvertrag sowie den wesentlichen Ansprüchen des...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen...
Arbeitstechnik in Schriftsatz und Gutachten Anwaltsklausuren haben in den meisten Bundesländern inzwischen die Bedeutung von Zivilurteilsklausuren erreicht teilweise sogar - zumindest in einigen Examensterminen - überholt. Sie sind bei gleicher Problemlage schwieriger als Richterklausuren weil der Bearbeiter nicht nur zu reagieren hat sondern selbst den Prozess gestalten kann und muss. Dieses Skript liefert eine Gebrauchsanweisung für die Anwaltsklausur in die die Erfahrungen aus der Erstellung Korrektur und Besprechung der zahlreichen Hemmer-Anwaltsklausuren sowie der Analyse einer...
Arbeitstechnik in Schriftsatz und Gutachten Anwaltsklausuren haben in den meisten Bundesländern inzwischen die Bedeutung von Zivilurteilsklausuren er...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in das...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In ve...
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach
812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der
987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten...
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vo...
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des Leasing- und Factoringrechts abgehandelt. Die äußerst wichtigen Fragestellungen aus dem Bereich Bürgschaft Reise- und Maklervertrag kommen ebenfalls nicht zu kurz.Inhalt:MietePachtLeiheDarlehenLeasingFactoringDienstvertragSchenkungBürgschaftReisevertragMaklervertragAuslobungAuftragVerwahrungsvertragBeherbergungsvertragVergleichSchuldversprechen und SchuldanerkenntnisAnweisung
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des...