Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrechts BT I. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung ...
Das Skript Schadensersatzrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Anspruchsinhalt, d.h. mit der Frage des Umfangs, der Ersatzpflicht, also dem "wie viel" eines dem Grunde nach bereits bestehenden Anspruchs. Auch die Probleme der Drittschadensliquidation, der Vorteilsausgleichung und der hypothetischen Schadensursachen werden klausurtypisch dargestellt.Inhalt:HaftungsbeschränkungenSchadensfeststellungSchadenszurechnungArt Inhalt und Umfang der Ersatzpflicht nach den 249 - 253 BGBSchadensersatz statt der Leistung und negatives InteresseSchadensmindernde...
Das Skript Schadensersatzrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Anspruchsinhalt, d.h. mit der Frage des Umfangs, der Ersatzpflicht, also de...
Zu Beginn werden die allgemeinen Lehren des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip Publizität numerus clausus etc.) behandelt, die für den Einstieg und ein grundlegendes Verständnis der Materie unabdingbar sind. Im Vordergrund stehen dann das Besitzrecht und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Gerade das EBV ist klausurrelevant. Hier dürfen Sie keinesfalls auf Lücke lernen.Schließlich geht es auch um den immer wichtiger werdenden (verschuldensunabhängigen) Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch aus 1004 BGB.Inhalt:Sachenrechtliche...
Zu Beginn werden die allgemeinen Lehren des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip Publizität numerus clausus etc.) behandelt, die für den Einstieg und e...
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
434 ff. BGB durch das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (Umsetzung der Warenkaufrichtlinie) dargestellt. 3 des Skripts befasst sich v.a. mit den
327 ff. BGB, die durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (Umsetzung der Digitalen-Inhalte-RL) neu eingefügt wurden. 4 des...
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt!...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle später zu nahezu identischen Originalexamensfällen. Die Themenkreise sind weiter hochaktuell. Examensklausuren haben eine eigene Struktur. Der Ersteller konstruiert Sachverhalt und Lösung nach bestimmten Regeln die es zu erfassen gilt. Objektiv muss die Klausur wegen der Notendifferenzierung anspruchsvoll aber lösbar sein eine Vielzahl von Problemen beinhalten und bei der Lösung ein einheitliches Ganzes ergeben. Subjektives Merkmal ist wie der...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle spÃ...
Das Arbeitsrecht ist stark von Richterrecht geprägt und hat sich auch, wie z.B. im Streikrecht, praeter legem entwickelt. Entsprechend häufig sind die Neuerungen. Gleichwohl ist die Arbeitsrechtsklausur im Regelfall standardisiert: Kündigungsschutz (Feststellungsklage) und Lohnzahlung (Leistungsklage) bilden häufig das Grundgerüst. Eingestreut sind regelmäßig Probleme wie z.B. Gratifikationen, Urlaubsabgeltungsanspruch, faktische Bindung und Anwendbarkeit der Grundrechte. Verständnis entsteht, so macht Arbeitsrecht Spaß.Ausgehend von einem großen Fall wird in diesem Skript das...
Das Arbeitsrecht ist stark von Richterrecht geprägt und hat sich auch, wie z.B. im Streikrecht, praeter legem entwickelt. Entsprechend häufig sind d...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B.
134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach 280 BGB wie Unmöglichkeit (
280 I, III, 283 BGB), Verzug (
280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: 280 I bzw. 280 I i.V.m. 311 II BGB)...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. da...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen auf. Aber auch in der späteren anwaltlichen Praxis sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unerlässlich. Hier auf Lücke zu setzen, wäre deshalb mehr als fahrlässig. Dieses Skript behandelt die entscheidenden Fragen nach dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, der Wirksamkeit einer Kündigung, den sonstigen Beendigungstatbeständen wie Anfechtung, Auslauf einer Befristung und Aufhebungsvertrag sowie den wesentlichen Ansprüchen des...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen...