"Unter den gesetzlich geregelten Fällen, in denen trotz tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens keine Bestrafung eintritt, ist die Notwehrüberschreitung sicher der dunkelste." Mit dieser bildhaften Formulierung bringt Roxin treffend zum Ausdruck, was die Beschäftigung mit Literatur und Rechtsprechung zu §33 StGB als Eindruck hinterlässt: Die Norm gehört zu den am wenigsten aufgeklärten und zugleich am meisten umstrittenen Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs.§Um Licht in das Dunkel zu bringen, erarbeitet der Verfasser mit Hilfe des klassischen...
"Unter den gesetzlich geregelten Fällen, in denen trotz tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens keine Bestrafung eintritt, ist die Notwehr...