Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die Forderung -nur- auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfandbarkeit...
Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits ...