Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerhohung Aktien zeichnet, wird - wie bei Unternehmenskaufen ublich - ein Interesse daran haben, dass die AG die Gewahrleistungen hierfur ubernimmt. Der Grundsatz der Vermogensbindung bei der AG untersagt jedoch Leistungen an Aktionare, soweit es sich nicht um Gewinnausschuttungen handelt. Der Autor befasst sich unter Aufarbeitung vorhandener Rechtsprechung und Literatur damit, ob die AG nach geltendem Recht gegenuber dem Investor Gewahrleistungen ubernehmen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht moglich ist. Im Folgenden werden...
Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerhohung Aktien zeichnet, wird - wie bei Unternehmenskaufen ublich - ein Interesse daran haben, dass die A...