Der Autor präzisiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung von Organisationen durch den Verfassungsschutz und für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht, indem er insbesondere Kriterien zur Identifizierung von tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen herausarbeitet. Er zeigt, dass es grundsätzlich verfassungswidrig ist, im Verfassungsschutzbericht über Organisationen zu berichten, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht erwiesen ist.
Der Autor präzisiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung von Organisationen durch den Verfassungsschutz und für die Berichterstattu...