Mit "Differenzierte Integration in der Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion" bezeichnet der Autor die derzeitige Situation, in der einige Mitgliedstaaten dem Euro-Wahrungsgebiet nicht angehoren, weil sie entweder die einheitliche Wahrung nicht einfuhren konnen oder nicht wollen. Die Rechtsfragen, die sich hieraus ergeben, sind auch sieben Jahre nach der Einfuhrung des Euro und mehr als zwolf Jahre nach In-Kraft-Treten des Vertrages von Maastricht, der die Vorschriften zur Wirtschafts- und Wahrungsunion in den EG-Vertrag einfugte, in der juristischen Literatur nur selten erortert...
Mit "Differenzierte Integration in der Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion" bezeichnet der Autor die derzeitige Situation, in der einige Mitgl...