Der EuGH uberraschte mit seiner Staatshaftungsjudikatur, durch welche die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts gefordert und die Rechte des einzelnen geschutzt werden sollen, nahezu alle Mitgliedstaaten. Der weite Obersatz, den der Gerichtshof formuliert und damit eine umfassende Haftung der Mitgliedstaaten statuiert, gibt Anlass, diese Rechtsprechung und ihre historischen Wurzeln naher zu betrachten. Hierbei werden die Grundlagen und die Entwicklung des europarechtlichen Folgebeseitigungsanspruchs erarbeitet und einer kritischen Analyse unterzogen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die...
Der EuGH uberraschte mit seiner Staatshaftungsjudikatur, durch welche die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts gefordert und die Rechte des einzelnen ...