Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individuelle Verhalten der einzelnen Unternehmensmitglieder. Die Feststellung strafrechtlicher Produktverantwortung knupft dabei insbesondere an den eigentlichen Entscheidungstragern innerhalb des Unternehmens an: Dem Vorstand, der Geschaftsfuhrung oder der Gesellschafterversammlung. Bei einem mehrkopfigen Entscheidungsgremium ist allerdings fur jedes einzelne Gremiumsmitglied der individuelle Tatbeitrag zu ermitteln. Dabei ist zu berucksichtigen, dass...
Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individ...