Unter welchen Voraussetzungen begründen Fehler die Nichtigkeit des Verwaltungshandelns und welches Verhältnis ergibt sich daraus zu anderen Fehlerfolgen? Die Antwort darauf ist vor über 100 Jahren für die Handlungsform des Verwaltungsaktes entwickelt und seit langem nicht näher überprüft worden, obwohl sich das Verwaltungshandeln seither stark verändert hat. Thomas Spitzlei unterzieht die vermeintlich gesicherten Erkenntnisse der Nichtigkeit von Verwaltungsakten einer kritischen Würdigung und nimmt die übrigen Handlungsformen der Verwaltung in den Blick: Welche Bedeutung hat das...
Unter welchen Voraussetzungen begründen Fehler die Nichtigkeit des Verwaltungshandelns und welches Verhältnis ergibt sich daraus zu anderen Fehlerfo...
Ressortforschung befähigt den Staat, die von ihm wahrgenommenen Aufgaben in Rückbindung zum Stand der Wissenschaft und Forschung auszuüben. A. Katarina Weilert analysiert umfänglich die begriffliche und funktionale Bestimmung der Ressortforschung und stellt zusammenhängend die institutionellen Ausprägungen und rechtlichen Strukturen der Ressortforschung in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie im Europäischen Verwaltungsverbund dar. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie dabei auf den Bereich staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung. Für die...
Ressortforschung befähigt den Staat, die von ihm wahrgenommenen Aufgaben in Rückbindung zum Stand der Wissenschaft und Forschung auszuüben. A. Kata...
Das deutsche Bergrecht ist ein über Jahrhunderte gewachsenes Rechtssystem und stellt im Kern einen rechtlichen Rahmen für die Gewinnung zahlreicher Bodenschätze bereit. Dabei erweist es sich gegenüber grundlegenden Reformen seit nunmehr über 40 Jahren als weitgehend resistent. Selbst das europäisierte Umweltrecht schlägt sich nur punktuell im Bundesberggesetz nieder. Armin von Weschpfennig beleuchtet die übergreifenden Strukturen des Bergrechts, untersucht verfassungsrechtliche Anforderungen und bindet das teils sehr spezielle Regelungssystem in die Dogmatik des allgemeinen...
Das deutsche Bergrecht ist ein über Jahrhunderte gewachsenes Rechtssystem und stellt im Kern einen rechtlichen Rahmen für die Gewinnung zahlreicher ...
Die Europäische Union übernimmt eine zusehends bedeutsamere Rolle in der öffentlichen Versorgung. Die Wurzeln dieses Engagements reichen zurück zu den Ursprüngen der mitgliedstaatlichen Konzepte der Daseinsvorsorge, des Service Public bzw. der Public Utilities. Vor diesem Hintergrund nimmt Markus Kern eine vergleichende Darstellung und Erörterung der Modelle öffentlicher Versorgung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vor und stellt diese den im Entstehen begriffenen Versorgungsmechanismen der Europäischen Union gegenüber. Im Sektorenvergleich weisen die europäischen...
Die Europäische Union übernimmt eine zusehends bedeutsamere Rolle in der öffentlichen Versorgung. Die Wurzeln dieses Engagements reichen zurück zu...
Die Frage, wie und von wem staatliche Herrschaft zu organisieren ist, berührt zentrale Elemente unserer Verfassungsordnung. Von der historischen Begrifflichkeit der Organisationsgewalt bis hin zur heutigen Europäisierung des Verwaltungsrechts wird immer wieder die Frage zentral, welche substanziellen Aussagen dem Grundgesetz über die Verwaltungsorganisation zu entnehmen sind. David Roth-Isigkeit erarbeitet ein umfassendes Bild davon, welche Akteure im Verfassungsstaat über die Organisation der öffentlichen Verwaltung zu entscheiden haben und an welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe...
Die Frage, wie und von wem staatliche Herrschaft zu organisieren ist, berührt zentrale Elemente unserer Verfassungsordnung. Von der historischen Begr...
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher. Symptomatisch für diesen Befund sind der nach wie vor unzureichende Stand des Ausbaus gigabitfähiger Netze und die nur schleppend voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung. Beide Handlungsfelder haben auf den ersten Blick nur wenig miteinander gemein. Sie sind jedoch beide einerseits Voraussetzungen und damit "Infrastrukturen" einer umfassenden Digitalisierung. Andererseits sind sie verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert, und dennoch erweist sich die bundesstaatliche Ordnung in beiden Bereichen als besondere Herausforderung....
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher. Symptomatisch für diesen Befund sind der nach wie vor unzureichende Stand des Ausbaus gigabitfä...