Sind Anspruche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder konnen Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugefuhrt werden? Inspiriert vom anglo-amerikanischen Rechtskreis und unter Berucksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsentwicklung interpretiert Franz Hofmann das deutsche Anspruchssystem als Rechtsbehelfssystem. Stammrechte und Rechtsfolgenrechte zu deren Durchsetzung werden kategorial unterschieden; die Rechtsdurchsetzung wird als selbstandiger Problemkreis verstanden. Vor diesem Hintergrund analysiert der Autor konkret Funktion und Anatomie des Rechtsbehelfs...
Sind Anspruche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder konnen Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugefuhrt werden? Inspiriert...