Das Rentenantragsverfahren ist Voraussetzung fiir die nach AbschluB der Ermittlungen durch den Leistungstriiger vorzunehmende Bewilligung oder Ablehnung eines Lei stungsantrags. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften sind nicht konzentriert im Rentenrecht zu finden, vielmehr ergeben sie sich aus zahlreichen Bestimmungen der - zialgesetzbiicher und aus dem Biirgerlichen Gesetzbuch. Bereits das "Gesetz betreffend die Invaliditiits- und Altersversicherung" vom 22. 6. 1889 Geschichte sah vor, daB fur die Feststellung einer Rente ein Rentenantrag gestellt werden muBte. Die weiteren Gesetze auf...
Das Rentenantragsverfahren ist Voraussetzung fiir die nach AbschluB der Ermittlungen durch den Leistungstriiger vorzunehmende Bewilligung oder Ablehnu...