In allen gangigen Darstellungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts finden sich Hinweise zum "Strafgrund des Versuchs." Ahnlich wie die Ausfuhrungen zu den Straftheorien fristen sie jedoch ein isoliertes, von keinem weitergehenden Erkenntnisinteresse getragenes Dasein im Vorfeld der eigentlich zentralen Gesetzesanalyse. Damit wird der Zusammenhang verschleiert, der zur Losung dogmatischer Einzelprobleme einerseits und zu den Fragen nach Legitimation und Zweck staatlicher Kriminalstrafe andererseits besteht. Anliegen dieser Untersuchung ist es, die Grundlagen der Versuchsdogmatik systematisch...
In allen gangigen Darstellungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts finden sich Hinweise zum "Strafgrund des Versuchs." Ahnlich wie die Ausfuhrungen ...